Kirchenvorstandswahl 2021 – Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis möglich

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein gibt hiermit bekannt, dass von Montag, 3. Mai bis Montag, 31. Mai 2021 alle Gemeindeglieder (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO) im Gemeindebüro zu den bekannten Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter TEL
0 61 58 – 8 45 35 Auskunft erhalten können, mit welchen Angaben sie im Wählerverzeichnis vermerkt sind.

Werden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt, ist das Wählerverzeichnis durch den Kirchenvorstand zu berichtigen.
Dies ist bis zum Wahltag möglich.

Alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2021 finden Sie hier…