Kirchenvorstandswahl 2021

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Kirchenvorstandswahl 2021: Kandidaten gesucht, Mitmachen ist gefragt

Am 13. Juni 2021 entscheiden die wahlberechtigten Gemeindeglieder der evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein über ihre neuen Kirchenvorstände. Der Kirchenvorstand trägt gemeinsam mit den Pfarrpersonen die Verantwortung für die Gemeinde. Für diese Aufgabe werden noch Gemeindemitglieder gesucht, die bereit sind, bei der anstehenden Wahl zu kandidieren und gegebenenfalls Verantwortung zu übernehmen. Wer evangelisch ist und am 1. September 2021 das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist als Kandidat*in wählbar. Man darf sich selbst vorschlagen, den Wahlvorschlag stellt der Kirchenvorstand in der Gemeindeversammlung am 9. Januar 2020 vor.

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kirchenvorstände an der Leitung der Gemeinde sind vielfältig. Sie organisieren das Gemeindelebens, legen Form und Art der Gottesdienste fest, wirken dabei durch Lesungen und die Austeilung des Abendmahls mit und koordinieren Angebote der Gemeinde für alle Altersgruppen. Sie sind direkte Ansprechpartner für die Gemeindeglieder und nehmen deren Wünsche und Anliegen entgegen. Nicht zuletzt verwalten Sie die Gemeindefinanzen und entscheiden über Bauvorhaben und Stellenbesetzungen. Zur Bewältigung der Aufgaben werden innerhalb des Kirchengemeinderates verschiedene Ausschüsse gebildet, so z. B. für Bausachen, Kirchenmusik, Kindergarten, Besuchsdienste, Redaktion des Gemeindebriefes und Finanzen.

In einem Kirchenvorstand braucht es darum viele unterschiedliche Fähigkeiten: Diskussionsbereitschaft und Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit, Offenheit für andere Menschen, Konfliktfähigkeit und Interesse am geistlichen Auftrag der Kirchengemeinde. Die beste Voraussetzung ist Neugier, sich auf neue Herausforderungen einzulassen.

Zu wählen sind in der EKHN circa 13.500 Kirchenvorstandsmitglieder, die ab 31. Oktober 2021 für sechs Jahre die Verantwortung für ihre Kirchengemeinde mit übernehmen. In der EKHN ist der Kirchenvorstand das oberste Leitungsorgan der Kirchengemeinde. Er vertritt sie in geistlichen und rechtlichen Fragen, wählt Pfarrerinnen und Pfarrer, ist gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich, beschließt den Haushalt und verwaltet die Finanzen. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten der Gemeinde angehören. Wegen Corona gibt es in Stockstadt erstmals ausschließlich eine Briefwahl. Schon die vergangenen Kirchenwahlen haben einen starken Zuwachs an Briefwählern verzeichnet.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Richard Hefermehl, Pfarrerin Ksenija Auksutat, Pfarrer Hans Jürgen Basteck oder ein anderes Mitglied des Kirchenvorstands.


Alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2021 werden wir für Sie hier zur Verfügung stellen.