Kirchengemeinden rücken zusammen

Die vier Kirchengemeinden Gernsheim und Allmendfeld, Biebesheim und Stockstadt werden schrittweise mehr zusammenarbeiten. Unter der Überschrift „Wort zum Nachbarschaftsraum“ wird innerhalb der Abkündigungen in allen Weihnachtsgottesdiensten eine gemeinsame Erklärung verlesen. Alle vier Kirchenvorstände haben das in diesem Jahr entschieden. Im kommenden Jahr sollen weitere gemeinsame Vorhaben geplant werden. Fest verabredet sind bereits gemeinsame Gottesdienste, etwa der Literaturgottesdienst in Stockstadt, der Gottesdienst am Pfingstmontag auf dem Kühkopf, die „Sommerkirche“ in den Ferien u.a. in Biebesheim, der Buß- und Bettag in Allmendfeld, der Reformationstag und die Waldweihnacht in Gernsheim.

Hier der Text im Wortlaut:

„Liebe Gemeinde,

auch wenn der Weihnachtsgottesdienst heute gut besucht ist: die Kirche ist in vielen Bereichen kleiner geworden. Darum hat unter dem Stichwort „EKHN 2030“ ein Prozess begonnen, der unsere Kirche in Hessen und Nassau zukunftsfähig machen soll.

Man könnte ihn so zusammenfassen:

Weil unsere Kirche in vielen Bereichen kleiner wird, wird unser „Wir“ größer.

Das bedeutet, die vier Kirchengemeinden Gernsheim und Allmendfeld, Biebesheim und Stockstadt werden schrittweise mehr gemeinsame Verantwortung übernehmen für Menschen und Gebäude, für Gottesdienste und die Verwaltung, für die vielen Gruppen und Aktivitäten.

Dieses „Wir“ hat eine überschaubare Größe. Es ist ein Raum, in dem viele über die Ortsgrenzen hinaus längst unterwegs sind in Schulen, Sportvereinen und Chören, mit ihren Freundschaften, Einkäufen und Arzt-Besuchen.

Und in allen vier Orten wohnen engagierte ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Kirche genauso wie treue Mitglieder. Allen ist der Glaube und das kirchliche Leben wichtig.

Darum planen wir seit einem Jahr in den Kirchenvorständen die Zusammenarbeit. Das neue Regionalgesetz beschreibt den Rahmen dafür. Die wichtigsten Bereiche möchte ich kurz benennen.

Die Pfarrstellen werden zukünftig nicht mehr einer Gemeinde zugeordnet, sondern dem Nachbarschaftsraum. Es bildet sich ein Verkündigungsteam aus Pfarrpersonen, Gemeindepädagog*in und Kirchenmusiker*innen.

Alle vier Gemeinden müssen bis Ende 2026 Beschlüsse über die zukünftige Rechtsform fassen.

Schließlich wird bis Ende 2026 auch entschieden, welche Gebäude in unserem Nachbarschaftsraum weiter unterhalten werden. Die Kirchen in allen vier Gemeinden bleiben natürlich erhalten und werden genutzt!

Unsere Kirchenvorstände haben dabei immer beides im Blick: Heimat in unseren Gemeinden und Kirchen zu bieten und doch das große Ganze im Auge zu behalten.

Liebe Gemeinde,

wir erhalten, was kirchliches Leben ausmacht und bündeln unsere Kräfte, wo wir Vorhaben mit vielen anderen gemeinsam umsetzen können. Wir vergrößern unser „Wir“ und verkleinern, was uns hemmt.

Mit dieser Grundhaltung und einer Extra-Portion Gott-Vertrauen sind wir gemeinsam unterwegs in dem großen Prozess „EKHN 2023“. Gottes Segen wird uns begleiten und stärken, auch auf diesem Weg.

Wir freuen uns über Wegbegleitung – durch Fragen und Gebet, durch Mittun und Bestärkung.“