Wahl zur Neubesetzung der Pfarrstelle in Stockstadt

Kirchenvorstand wählt Pfarrerin Ksenija Auksutat

In seiner Sitzung am 18. Juni stimmte der Kirchenvorstand in geheimer und schriftlicher Wahl unter Anwesenheit der Dekanin Birgit Schlegel für die Bewerberin auf die Pfarrstelle der Gemeinde, Pfarrerin Ksenija Auksutat, die sich im Gottesdienst am 2. Juni 2019 der Gemeinde vorgestellt hatte.

Das Wahlergebnis wurde im Gottesdienst am 23. Juni der Gemeinde bekanntgegeben. Es folgt nun eine 2-wöchige Frist, in der alle nach der Kirchengemeindewahlordnung wahlberechtigten Gemeindeglieder gemäß §27 des Pfarrstellengesetzes Einspruch erheben können. Einsprüche können nur auf folgende Gründe gestützt werden: Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens, erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung, wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit.
Die Einspruchsfrist endet am 7.7.2019.

Erfolgt kein Einspruch, gibt es eine weitere Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist muss die Bewerberin gegenüber dem Kirchenvorstand mitteilen, ob sie die Wahl annimmt.

Vorbehaltlich der Wahrung aller Fristen könnte der 1. September der Dienstbeginn für die neue Gemeindepfarrerin sein. Die Evangelische Kirchengemeinde wird hierzu weiter berichten.